top of page

Melden!

... oder Mut zum Risiko?

Gleiche Rechte und Pflichten

Zur Teilnahme an den Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft sind alle Baubetriebe berechtigt und verpflichtet, die vom räumlichen und betrieblichen Geltungsbereich des Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) beziehungsweise vom Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz (SokaSiG) erfasst werden. Damit sollen die Beschäftigten gleiche Rechte und Pflichten erhalten sowie die Wettbewerbsfähigkeit der in Deutschland tätigen Unternehmen gestärkt werden.

bottom of page