Mindestlohn
Baugewerbe
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Lohngruppe 1 West Lohngruppe 2 West Lohngruppe 1 Ost Lohngruppe 2 Berlin
Seit 1. Januar 2017 11,30 Euro 14,70 Euro 11,30 Euro 14,55 Euro
Seit 1. Januar 2018 11,75 Euro 14,95 Euro 11,75 Euro 14,80 Euro
Seit 1. März 2019 12,20 Euro 15,20 Euro 12,20 Euro 15,05 Euro
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Ab April 2020 12,55 Euro 15,40 Euro 12,55 Euro 15,25 Euro
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Lohngruppe 1:
Der Mindestlohn der Lohngruppe 1 ist für die Ausführung einfacher Bau- und Montagearbeiten sowie einfacher Wartungs- und Pflegearbeiten an Baumaschinen und Geräten nach Anweisung zu zahlen, für die keine Regelqualifikation vorausgesetzt wird. Einige typische Tätigkeitsbeispiele hierfür sind in § 5 Nr. 3 BRTV genannt.
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Lohngruppe 2:
Der Mindestlohn der Lohngruppe 2 ist für die Ausführung fachlich begrenzter Arbeiten (Teilleistungen eines Berufsbildes oder angelernte Spezialtätigkeiten) nach Anweisung zu zahlen. Die hierfür vorausgesetzte Regelqualifikation sowie Tätigkeitsbeispiele ergeben sich ebenfalls aus § 5 Nr. 3 BRTV.



